Die Geschichte mit der Wohnraumvergabe und der Klospülung
Es war einmal im Jahre 1987.
Da heirateten ein junger Mann und eine junge Frau in der DDR.
Am Tag nach der Hochzeit gingen sie "aufs Amt", genauer: zur Wohnraumvergabestelle des Ehemannes und stellten einen Antrag auf Wohnraumzuweisung.
Da sie nun verheiratet waren, waren sie auch berechtigt, auf der Wohnraumvergabeliste einen Platz zu bekommen. Ohne Trauschein wäre der Antrag abgelehnt worden.
Die Wohnraumvergabeliste für das kommende Jahr hing öffentlich aus und das frischgebackene Ehepaar überzeugte sich wenige Wochen später, dass ihre Namen auf der Liste standen.
Die Liste war sortiert. Wer oben stand, bekam zuerst eine Wohnung. Das Paar stand ganz oben auf der Liste. Es konnte also nichts mehr schiefgehen.
Das Paar freute sich im Geiste und plante schon Malerarbeiten, Möbelkauf usw.
Im nächsten Jahr stand das Paar wieder ganz oben auf der Liste. Seltsamerweise standen andere Namen von weiter unten nicht mehr auf der Liste drauf. Irgendwie hatten diese Leute vorher eine Wohnung bekommen.
Im nächsten Jahr stand das Paar wieder ganz oben auf der Liste. Der Ehemann beschwerte sich bei seinem Vorgesetzten. Wenige Wochen später kam die Lösung: Der Ehemann, der selbst in einer Baufirma tätig war, musste eine 3-Raum-Dachausbau-Wohnung für seinen Kollegen erbauen. Wenn dieser dann umzog, durfte der Ehemann in die freiwerdende 2-Raum-Wohnung des Kollegen einziehen.
Und so geschah es. Einzelheiten zu den Schwierigkeiten der Materialbeschaffung der Malerarbeiten und des Möbelkaufs erinnere ich nur noch bruchstückhaft.
Bestens in Erinnerung ist mir jedoch die Geschichte mit der Klospülung geblieben.
In der Wohnung, zu der das junge Paar die Wohnungszuweisung bekam, war die Klospülung defekt. Das war noch so ein Hänge-Spülkasten, der oben unterm Dach befestigt war. Da dieser tropfte, war er abgedreht. Nach der Klo-Benutzung musste man also dort hochklettern, den Hahn aufdrehen, einmal spülen, den Hahn wieder zudrehen und die Pfütze wegwischen.
Die AWG - die Arbeiterwohnungsgenossenschaft, in der das Ehepaar Mitglied geworden war, um die Wohnung mieten zu können, hatte auch keine heilen Spülkästen. Aber sie bescheinigten, dass der Spülkasten kaputt war und dass das Ehepaar berechtigt wäre, einen Spülkasten zu kaufen und in ihre Wohnung einzubauen.
Natürlich gab es keine Spülkästen zu kaufen, sonst hätte ja die AWG das Klo längst repariert.
Aber der Ehemann kannte die Verkäuferin der örtlichen HO Handelsorganisations-Verkaufsstelle. Es war eine ehemalige Klassenkameradin. Die Verkäuferin sagte dem Ehemann, wann die nächsten Warenlieferungen erwartet werden und er solle immer mal wieder nachfragen, wann Spülkästen dabei seien.
Eines schönen Tages bekam die HO-Verkaufsstelle tatsächlich Spülkästen. Natürlich wusste das niemand. Aber der Ehemann fragte turnusmäßig nach und heute hatte er Glück. Er musste also seine Bescheinigung, dass er tatsächlich einen defekten Spülkasten in seiner Wohnung hatte, mitbringen und den Spülkasten bei der Verkäuferin bezahlen, die dann die Bescheinigung einbehielt. Den Spülkasten hatte der Ehemann allerdings noch immer nicht zu sehen bekommen.
Der Ehemann musste dann zum Lieferanteneingang der HO-Verkaufsstelle gehen und bekam auf seinen Bezahlbeleg hin einen verpackten Karton in der Größe eines Spülkastens ausgehändigt. Die Ehefrau stand fassungslos dabei und fühlte sich wie ein Dieb oder Staatsverbrecher.
Erst zuhause traute sich das Ehepaar, den Karton auszupacken. Und in der Tat, es handelte sich um einen Spülkasten, der sogar eine schicke Designer-Form hatte und weniger Liter als das alte Modell verbrauchte.
Jetzt brauchten sie nur noch eine neue Klobrille und eine größere Wohnung mit Kinderzimmer ...
Da heirateten ein junger Mann und eine junge Frau in der DDR.
Am Tag nach der Hochzeit gingen sie "aufs Amt", genauer: zur Wohnraumvergabestelle des Ehemannes und stellten einen Antrag auf Wohnraumzuweisung.
Da sie nun verheiratet waren, waren sie auch berechtigt, auf der Wohnraumvergabeliste einen Platz zu bekommen. Ohne Trauschein wäre der Antrag abgelehnt worden.
Die Wohnraumvergabeliste für das kommende Jahr hing öffentlich aus und das frischgebackene Ehepaar überzeugte sich wenige Wochen später, dass ihre Namen auf der Liste standen.
Die Liste war sortiert. Wer oben stand, bekam zuerst eine Wohnung. Das Paar stand ganz oben auf der Liste. Es konnte also nichts mehr schiefgehen.
Das Paar freute sich im Geiste und plante schon Malerarbeiten, Möbelkauf usw.
Im nächsten Jahr stand das Paar wieder ganz oben auf der Liste. Seltsamerweise standen andere Namen von weiter unten nicht mehr auf der Liste drauf. Irgendwie hatten diese Leute vorher eine Wohnung bekommen.
Im nächsten Jahr stand das Paar wieder ganz oben auf der Liste. Der Ehemann beschwerte sich bei seinem Vorgesetzten. Wenige Wochen später kam die Lösung: Der Ehemann, der selbst in einer Baufirma tätig war, musste eine 3-Raum-Dachausbau-Wohnung für seinen Kollegen erbauen. Wenn dieser dann umzog, durfte der Ehemann in die freiwerdende 2-Raum-Wohnung des Kollegen einziehen.
Und so geschah es. Einzelheiten zu den Schwierigkeiten der Materialbeschaffung der Malerarbeiten und des Möbelkaufs erinnere ich nur noch bruchstückhaft.
Bestens in Erinnerung ist mir jedoch die Geschichte mit der Klospülung geblieben.
In der Wohnung, zu der das junge Paar die Wohnungszuweisung bekam, war die Klospülung defekt. Das war noch so ein Hänge-Spülkasten, der oben unterm Dach befestigt war. Da dieser tropfte, war er abgedreht. Nach der Klo-Benutzung musste man also dort hochklettern, den Hahn aufdrehen, einmal spülen, den Hahn wieder zudrehen und die Pfütze wegwischen.
Die AWG - die Arbeiterwohnungsgenossenschaft, in der das Ehepaar Mitglied geworden war, um die Wohnung mieten zu können, hatte auch keine heilen Spülkästen. Aber sie bescheinigten, dass der Spülkasten kaputt war und dass das Ehepaar berechtigt wäre, einen Spülkasten zu kaufen und in ihre Wohnung einzubauen.
Natürlich gab es keine Spülkästen zu kaufen, sonst hätte ja die AWG das Klo längst repariert.
Aber der Ehemann kannte die Verkäuferin der örtlichen HO Handelsorganisations-Verkaufsstelle. Es war eine ehemalige Klassenkameradin. Die Verkäuferin sagte dem Ehemann, wann die nächsten Warenlieferungen erwartet werden und er solle immer mal wieder nachfragen, wann Spülkästen dabei seien.
Eines schönen Tages bekam die HO-Verkaufsstelle tatsächlich Spülkästen. Natürlich wusste das niemand. Aber der Ehemann fragte turnusmäßig nach und heute hatte er Glück. Er musste also seine Bescheinigung, dass er tatsächlich einen defekten Spülkasten in seiner Wohnung hatte, mitbringen und den Spülkasten bei der Verkäuferin bezahlen, die dann die Bescheinigung einbehielt. Den Spülkasten hatte der Ehemann allerdings noch immer nicht zu sehen bekommen.
Der Ehemann musste dann zum Lieferanteneingang der HO-Verkaufsstelle gehen und bekam auf seinen Bezahlbeleg hin einen verpackten Karton in der Größe eines Spülkastens ausgehändigt. Die Ehefrau stand fassungslos dabei und fühlte sich wie ein Dieb oder Staatsverbrecher.
Erst zuhause traute sich das Ehepaar, den Karton auszupacken. Und in der Tat, es handelte sich um einen Spülkasten, der sogar eine schicke Designer-Form hatte und weniger Liter als das alte Modell verbrauchte.
Jetzt brauchten sie nur noch eine neue Klobrille und eine größere Wohnung mit Kinderzimmer ...